Gründung

Aus dem bischöflichen Errichtungsdekret

„Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht einen jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei theologischen und historischen Untersuchungen. Diese Sorge macht schon einigermaßen deutlich, dass eine brüderliche Verbindung zwischen allen Christen schon vorhanden ist; sie ist es, die schließlich nach dem gnädigen Willen Gottes zur vollen und vollkommenen Einheit hinführt" (UR 5).

offizielle errichtung institut 02Bedingt durch seine Lage im Südosten Deutschlands, aber auch aufgrund des persönlichen Engagements meines Vorgängers Bischof Dr. Rudolf Gräber (1962-1981) und der beiden Priester Dr. Albert Rauch und Dr. Klaus Wyrwoll hat sich die Diözese Regensburg als Ortskirche schon seit den Tagen des Zweiten ökumenischen Vatikanischen Konzils der Sorge der Kirche um die Wiederherstellung der Einheit mit den Ostkirchen angenommen. Die eingetretenen Änderungen der Zeitläufe ließen es sinnvoll erscheinen, dieses Bemühen seitens der Diözese um die Einheit mit den getrennten Brüdern und Schwestern der Ostkirchen, wie sie das Dekret über den Ökumenismus fordert, und andererseits um „die fruchtbare und tatkräftige Zusammenarbeit zwischen den katholischen Ost- und Westkirchen" (OE 30), wie sie im Dekret über die katholischen Ostkirchen beschrieben ist, auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen.

Darum errichte ich im Lichte der cann. 383 §§ 2 und 3 und 755 CIC kraft bischöflicher Autorität gemäß can. 391 § 1 CIC mit Wirkung vom 13. September 2016 das

„OSTKIRCHENINSTITUT DER DIÖZESE REGENSBURG"

als rechtlich unselbständige Einrichtung der Diözese Regensburg (...).